Das Zivilrecht hat kraft Natur der Sache vielfältige Überschneidungen mit dem unternehmerischen Betätigungsfeld. Unter anderem gehört in diesen Bereich die Geltendmachung offener Forderungen, die Vertragsgestaltung und Beratung in jeder Art von Schuldverhältnissen.
Zudem beraten wir Sie in erbrechtlichen Auseinander- setzungen, die einen Teilbereich des Zivilrechts darstellen.