Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Solingen


Arbeitsrecht in Solingen - Kanzlei Karallus
Arbeitsrecht in Solingen - Kanzlei Karallus

Kündigung des Arbeitsvertrages

Der Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung stellt einen massiven Eingriff dar. Gegen eine Kündigung sollte man sich zur Wehr setzen.

Denn nur eine formwirksame, fehlerfreie und begründete Kündigung führt zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Kündigungsgründe sind vielfältig und werden durch den Arbeitgeber nicht gerade selten zu Unrecht oder zumindest fehlerhaft geltend gemacht. Der Arbeitgeber informiert im Regelfall über die Gründe, welche zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, nicht oder nur unzureichend. Bereits der Verdacht eines schwerwiegenden Fehlverhaltens kann für den Ausspruch einer sog. Verdachtskündigung ausreichen. Erst im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ist der Arbeitgeber gehalten, die Kündigungsgründe tatsächlich zu belegen. Hier bietet sich innerhalb einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer die Chance, Fehler in der Kündigung aufzudecken.

 

Kündigungsschutzklage - Klagefrist beachten
Wer sich hier als Arbeitnehmer von der Kündigung beeindruckt zeigt und zögert, riskiert seine Rechte zu verlieren. Das Arbeitsrecht beinhaltet kurze Fristen. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen ab dem Tag des Zugangs der Kündigung bei dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wer zu spät klagt geht leer aus. Das Arbeitsverhältnis ist dann endgültig beendet.

Die Frist von drei Wochen läuft unabhängig von möglichen Vergleichsgesprächen, die Sie mit Ihrem Arbeitgeber führen, weiter. Im Zweifel kann vorsorglich Klage erhoben werden, um eine Fristenfalle auszuschließen. Ziel der Klage ist Im Regelfall der Erhalt einer Abfindung. Die Wiedereinstellung wird tatsächlich nur in Ausnahmefällen von der klagenden Partei gewünscht. Ein Gerichtstermin wird vom Arbeitsgericht zeitnah, d.h. innerhalb von 2 bis 4 Wochen, angesetzt. Das Gericht arbeitet überwiegend auf eine einvernehmliche Verständigung der Parteien hin. Die erste Instanz eines Arbeitsgerichtsverfahrens ist daher meist schnell beendet. Die Kosten des Verfahrens trägt in erster Instanz jede Partei selbst. Durch diese Regelung soll das Prozesskostenrisiko verringert werden. D.h., auch wenn Sie unterliegen, müssen Sie nicht den Anwalt der Gegenseite bezahlen.

Im Fall einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses verlieren Sie keine Zeit und lassen sich anwaltlich beraten. Bei uns erhalten Sie In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme einen Beratungstermin. Eine Erstberatung wird mit maximal 226,10€ inkl MWst abgerechnet. Sind darüber hinaus Maßnahmen, wie z.B. eine Kündigungsschutzklage, erforderlich fallen weitere Gebühren an. Auf diese wird die Erstberatungsgebühr angerechnet.

 

Arbeitszeugnis

Bei der Beendigung der Tätigkeit oder dem Wechsel der Arbeitsstelle spielen die Formulierungen innerhalb eines Arbeitszeugnisses eine entscheidende Rolle. Solange Sie noch Einfluss auf die Formulierungen nehmen können, nutzen Sie dies. Eine einzige Formulierung kann Ihre weitere Karriere massiv beeinträchtigen. Wir erstellen und überprüfen Arbeitszeugnisse. Bei Bedarf setzten wir Ihr Recht auf ein wohlwollendes und qualifiziertes Zeugnis durch.

Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers sind auf beiden Seiten arbeitsrechtliche Belange zu klären.
Wie bekomme ich Insolvenzausfallgeld? Gelten verkürzte Kündigungsfristen? Unter welchen Voraussetzungen sind im Rahmen einer Sanierung Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit des Rechtsanwalts Karallus im Bereich der Unternehmenssanierung besteht eine besondere Expertise auch im Umgang mit Arbeitsverhältnissen im Krisenfall.

Zusätzlich beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Dazu gehören alle Fragestellungen von der Begründung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Schon die Gestaltung des Arbeitsvertrages kann im Konfliktfall streitentscheidend sein. Deshalb sollte auch das Muster eines Arbeitsvertrags durch den Arbeitgeber regelmäßig überprüft werden. Wir begleiten Sie bei rechtlichen Problemen im Bereich der Abmahnung und Kündigung.

 

Rechtsanwalt Karallus vertritt Ihre rechtlichen Interessen in den Bereichen:

  • Kündigung / Kündigungsschutzklage
  • Änderungskündigung / Versetzung
  • Abmahnung
  • Abfindung
  • Aufhebungsvereinbarung
  • Prüfung und Gestaltung von Zeugnissen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • Insolvenz des Arbeitgebers
  • Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung bei Entlastung und Abberufung von Geschäftsführern