Strafrecht - Rechtsanwalt Michael Karallus
Strafrecht - Rechtsanwalt Michael Karallus

Wer in die Mühlen der Justiz gerät ist gezwungen, sich mit gegen ihn erhobenen Vorwürfen auseinanderzusetzen. Von einem Ermittlungsverfahren erfährt man in der Regel erst durch eine polizeiliche Vorladung.  Wenn Sie als Beschuldigter vorgeladen werden:  Sie sind nicht gezwungen, vor der Polizei eine Aussage zu machen. Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht Folge leisten.  Auch ein Zeuge kann, bei entsprechenden Anhaltspunkten, in die Rolle des Beschuldigten geraten.  Darüber wird er gesondert belehrt. Der Beschuldigte sollte auf gar keinen Fall schon jetzt eine Aussage tätigen. In diesem Stand des Verfahrens ist Schweigen Gold. Als Beschuldigter haben Sie das Recht, die Akte einsehen zu lassen. Dies muss über Ihren Rechtsanwalt erfolgen.  Nach Akteneinsicht kennen Sie die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und können über Ihren Rechtsanwalt agieren.

 

Gerade das Insolvenzrecht hat erhebliche Überschneidungen mit dem Strafrecht.  Bei dem Versuch ein Unternehmen vor der Insolvenz zu retten, werden oftmals ungewollt Straftatbestände verwirklicht. Möglicher Täter ist in der Regel der Geschäftsführer persönlich.  Neben Buchführungs- und Bilanzdelikten kann sich der Unternehmensleiter u.a. dem Vorwurf der Insolvenzverschleppung, dem Eingehungsbetrug, dem Bankrott oder der Untreue ausgesetzt sehen.  Die Strafbarkeit der Nichtabführung von Sozialbeiträgen wird von den Beteiligten unterschätzt. Es drohen Geldstrafe oder bis zu 5 Jahren Haft. Bereits eine Insolvenzverschleppung kann mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden.  Eine Verurteilung kann zur Folge haben, dass eine weitere Tätigkeit als Geschäftsführer wegen Unzuverlässigkeit untersagt wird. Die strafrechtliche Verurteilung ist zudem in vielen Fällen der Ausgangspunkt für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Geschäftsführer persönlich.   Ist die Insolvenz bereits beantragt kommt dem gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter die Aufgabe zu, die Gründe der Insolvenz gutachterlich aufzuarbeiten. Dieses Gutachten wird seitens der Staatsanwaltschaft oftmals zur Aufarbeitung der strafrechtlichen Vorwürfe herangezogen.  Eine Unternehmessanierung  - auch bei Beantragung der Insolvenz - muss daher zwingend auch die strafrechtlich relevante Seite beachten.  In Krisensituationen lassen sich dadurch Fehler vermeiden.